Heute leben in der Schweiz mehr als 75 %
Ausgabe 2024
Die Finanzierung einesPflegeheimplatzes
1
Inhalt
Impressum
4 S pitex, betreutes Wohnen oder
Pflegeheim: Wann ist ein Umzug angezeigt?
6 Was kostet ein Pflegeheimplatz?7 Aufgliederung der Heimtaxe
8 Hotellerietaxe
10
Betreuungstaxe, Pflegetaxe
11
Fixe Krankenkassenbeiträge nach Pflegebedarf
12
Wer zahlt was?
13
Aufstellung der anfallenden
Pflegeheimkosten
14
Hilflosenentschädigung der AHV, Beiträge an die Pflegeheimkosten aus dem privaten Vermögen: Vermögensverzehr
15Vermögensfreibeträge
16
Verwendung des Vermögens
18
Ergänzungsleistungen zur
AHV (EL) und Zusatzbeiträge der
Gemeinden
19
Rückerstattung der
Ergänzungsleistungen und der Zusatzbeiträge der Gemeinden
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Berechnungsbeispiel zur
Herausgeber: CURAVIVA Baselland, 2024
Finanzierung eines
Projektleitung: Lena Kast, CURAVIVA Baselland, Füllinsdorf
Pflegeheimp latzes im Kanton BL
Text: Dorothea Meyer, Therwil
Textredaktion: CURAVIVA Baselland, Füllinsdorf
22Kontakte
Gestaltung: OSW Basel
Bilder: Stocksy
Druck: Steudler Press, Basel
Gut leben im AlterHeute leben in der Schweiz mehr als 75 %
"Jede Person soll ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Situation bedarfsgerechte Betreuung und der über 80-Jährigen im eigenen Haus- Pflege in Anspruch nehmen können." (Altersbehalt, die wie die meisten Menschen ihren treuungs- und Pflegegesetz APG § 2, Abs.
2). Der
Lebensabend so lange wie möglich in
Kanton Basel-Landschaft garantiert eine bedarfsden eigenen vier Wänden verbringen gerechte, qualitativ gute und wirtschaftlicheBetreuung und Pflege alter Menschen, die Hilfe möchten. Das gelingt lange Zeit durch die beanspruchen. Deshalb ist es allen Personen, die
Unterstützung von Angehörigen, durch im Kanton Basel-Landschaft wohnen, möglich, in das Umfeld, dank Pflege- und Betreuungsein Pflegeheim zu ziehen, wenn ein selbständiges diensten und weiteren in der Gesundoder unterstütztes Wohnen zu Hause nicht mehr möglich ist.
Ergänzungsleistungen zur AHV sowie heitsversorgung tätigen Anbietern. Doch
Zusatzbeiträge der Gemeinden helfen, wenn nödann können Erkrankungen zur Pflegetig, bei der Finanzierung. bedürftigkeit führen, es ereignet sich einUnfall oder ein Sturz, der das selbständige
Für die notwendige Versorgung durch Spitex und
Pflegeheime sind im Kanton Basel-Landschaft
Leben im eigenen Daheim erschwert oder die Gemeinden verantwortlich. Sie haben sich zur gar verunmöglicht. Oder die geistigen
Planung und Sicherstellung der Versorgung der und körperlichen Kräfte der älteren P erson
Bevölkerung mit Angeboten zur Betreuung und nehmen zusehends ab, so dass sich irgend- Pflege zu Versorgungsregionen zusammengeschlossen (APG § 15). wann die Frage stellt: Wann ist es Zeit, in ein Pflegeheim zu ziehen?
Was kostet
Dem Verband CURAVIVA Baselland sind die ein Aufenthalt im Pflegeheim?
Und wieAlterszentren und Pflegeheime im Kanton mit wird der Aufenthalt finanziert?
Diese insgesamt ca. 3200 Heimplätzen angeschlossen.
Rund 3800 Mitarbeitende sowie 350 Lernende
Broschüre informiert auf der Grundlage stellen eine hochwertige Pflegequalität und umder aktuellen Gesetzeslage über die fassende Betreuung sicher und kümmern sichEckpunkte einer Pflegeheimplatz-Finanum das Wohlergehen der Bewohnenden, deren zierung im Kanton Basel-Landschaft.
Durchschnittsalter bei etwa 88 Jahren liegt.
Die Alterszentren und Pflegeheime Baselland, die Informations- und Beratungsstellen zu Fragen der Betreuung und
Pflege im Alter in Ihrer Versorgungsregion
(Kontakte siehe Seite 22) und die Sozialdienste der Gemeinden helfen Ihnen gerne weiter.
Mehr Informationen: curaviva-bl.ch
3Spitex, betreutes Wohnen oder
Pflegeheim: Wann ist ein
Umzug angezeigt?Ältere Menschen möchten möglichst lange in der
Ferienplätze gewohnten Umgebung wohnen bleiben und den
Einige Baselbieter Pflegeheime bieten "Ferien- Eintritt ins Pflegeheim, oft auch aus Kostengründen, betten" für einige Tage oder einen mehrwöchigen vermeiden, was in Einklang mit der Regelung aus
Aufenthalt im Pflegeheim an. So können die der Krankenpflege-Leistungsverordnung (Art. 3c
Gäste den Heimalltag kennenlernen, und die und Anhang 1a KLV) "ambulant vor stationär" steht. betreuenden Angehörigen erfahren EntlastungHeute gibt es vielfältige Angebote, die vor einem oder können Ferien machen.
Eintritt ins Pflegeheim zum Zug kommen können: Unterstützung von Partnern, Familie und Umfeld, Spezielle Angebote und Einrichtungen
Spitex, Tagesstrukturen, Kurzaufenthalte im Pflegefür Demenzbetroffene heim etc. Doch diese sogenannt intermediäre Un- Die meisten Pflegeheime verfügen über Wohnterstützung kann die Bedürfnisse älterer Menschen bereiche, die speziell für Demenzerkrankte nur bis zu einem bestimmten Grad abdecken.errichtet und eingerichtet wurden. Dort finden die Erkrankten ein familiäres Umfeld mit speziell
Der Entscheid für einen Umzug in ein Pflegeheim geschultem Personal, das eine einfühlsame hängt von verschiedenen Faktoren ab: Betreuung und Pflege sicherstellt.
- Wie hoch ist der aktuelle Pflegebedarf?
Einige Pflegeheime bieten auch Kurzaufenthalte
- Wohnt die betreuungsbedürftige Person alleine in Tages- und Nachtstätten an. Dabei können oder mit Partner/-in?
- Wie stark kann das familiäre und soziale Umfeld zu ganztägigen Aufenthalten variieren. In der unterstützen?
- Sind Wohnung und sanitäre Anlagen bedarfsgerecht und mit den nötigen Hilfsmitteln ausgestattet?
- Lebt die pflegebedürftige Person zur Miete oder in selbstgenutztem Wohneigentum?
- Wie hoch sind das verfügbare Einkommen und das Vermögen?
Ausschlaggebend für den Zeitpunkt eines Eintritts ins Pflegeheim ist meist der Moment, zu dem die
Unterstützung durch Angehörige, Bekannte, Freunde und offizielle Stellen nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann, oder wenn der Pflege- undBetreuungsbedarf über die Spitex-Pflege hinausgeht.
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"Familienumfeld, Spitex, Tages- oder
Nachtstrukturen - es gibt viele Möglichkeiten zur Unterstützung, die vor einem Eintritt ins
Pflegeheim zum Zug kommen können."
5
Was kostet ein
Pflege heimplatz?
Wie viel ein Pflegeheimaufenthalt den einzelnen
Betreuung und Pflege
Bewohner oder die einzelne Bewohnerin kostet, Ein modernes Alters- oder Pflegeheim bietet hängt vom gewählten Heim, vom Pflege- und Be umfassende Betreuung und Pflege rund um die treuungsbedarf der eintretenden Person und vomUhr. Es stellt das dafür nötige Fachpersonal, die gewählten Zimmer ab. Die anfallenden Kosten erforderlichen Hilfsmittel und die teils kostspie werden vom Gesetzgeber in drei Taxen unterteilt: ligen speziellen Einrichtungen (z. B. Pflegebäder)
Wohnen (Hotellerie), Betreuung und Pflege. zur Verfügung. Diese Leistungen werden über die
Betreuungstaxe und die Pflegetaxe abgegolten.
Wohnen (Hotellerie) und zusätzliche
Die Aufteilung in Betreuungstaxe und Pflegetaxe
Dienstleistungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflegetaxe ent - Das Pflegeheim bietet Wohnraum inkl. Reinigung, hält die Pflege sowie die Betreuung, die gemässVollpension, Aufenthaltsräumen und weiteren den gesetzlichen Grundlagen von den Krankenver- Dienstleistungen im Haus. Das ganze Haus ist sicherern mitfinanziert werden. Die Betreuungshindernisfrei, rollstuhlgängig und hat die nötige taxe enthält alle anderen Pflege- und Betreuungs- Infrastruktur für Pflege und Betreuung.
D iese leistungen. Die Betreuungspersonen unterstützen
Leistungen werden über die Hotellerietaxe in die Bewohnerinnen und Bewohner dabei, ihre
Rechnung gestellt. Einige Dienstleistungen bisherigen Lebensgewohnheiten - gemäss ihren
(z. B. Coiffeur) werden separat nach Aufwand
Wünschen und soweit möglich - weiterzuführen. verrechnet. Genaue Angaben dazu liefern die
Reglemente und Taxlisten der Pflegeheime.
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Aufgliederung der
Heimtaxe
Die Alters- und Pflegeheime informieren transparent
Jede Monatsrechnung ist in drei Teile über sämtliche Kosten, die für einen Pflegeheimgegliedert: platz anfallen. Alle Details sind in einem Vertrag mit dem Bewohner oder der Bewohnerin geregelt.
Hotellerietaxe
Dabei wird auch auf das Pflegeheimreglement
Wohnen und zusätzliche Dienstleistungen verwiesen, das alle zusätzlichen Leistungen und deren Kosten aufführt.
Betreuungstaxe
Nicht krankenkassenpflichtige Leistungen
Pflegetaxe
Krankenkassenpflichtige Leistungen*
Detaillierte Informationen zur Aufteilung der Kosten finden Sie auf Seite 13.
Alle Taxen werden von den Alters- und Pflegeheimen auf deren Webseiten veröffentlicht.
"Die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt variieren von Haus zu Haus. Sie hängen ab vom
Pflege- und Betreuungsbedarf, vom gewählten Zimmer oder von der Heiminfrastruktur."
- Kostenübernahme gemäss
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Hotellerietaxe
Folgende Leistungen werden unter der Hotellerietaxe verrechnet:- Zimmermiete
- Energie
- Reinigung und Kehrichtabfuhr ausser Sperrgut
- Sämtliche Mahlzeiten
- Nutzung der Gemeinschaftsräume
- Hindernisfreie, rollstuhlgängige Infrastruktur
- Anteil Amortisation
- Administration und Beratung
- Sicherheit und Hauswartung
- Wäscheservice
- Weitere Dienstleistungen
Die Hotellerietaxen sind in den einzelnen Baselbieter
Pflegeheimen nicht identisch. Wie etwa bei einer
Wohnung oder bei einem Haus kommt es bei einem
Pflegeheim darauf an, wie alt das Gebäude ist, ob das Pflegeheim hohe Hypothekenlasten zu tragen hat, ob die Zimmer klein oder geräumig sind, ob dieGemeinden den Bau mit Subventionen unterstützt haben usw.
Im Budget für einen Platz im Pflegeheim müssen folgende weitere Ausgaben berücksichtigt werden:
Steuern, Krankenkassenprämien, Internet, Zeitungen/Zeitschriften, Kleider, Schuhe, Coiffeur, Versicherungen, Zahnarzt, Optiker, Telefon usw.
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"Die Heimbewohnenden profitieren neben Pflege und Betreuung von einem umfassenden
Service- und Hotellerieangebot, das sie nach ihren eigenen Bedürfnissen nutzen können."
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Betreuungstaxe
Pflegetaxe
(nicht kassenpflichtige
(kassenpflichtige Leistungen)
Leistungen)
Die Betreuungstaxe umfasst alle Pflege- und Betreu- Die Pflegetaxe umfasst die Pflegeleistungen, die ungsleistungen, die nicht von den Krankenkassen von den Krankenkassen mitfinanziert werden. mitfinanziert werden. Sie muss von den Bewohnerinnen und Bewohnern aus eigenen Mitteln bezahlt
Der Bundesrat hat 12 Pflegebedarfsstufen festge werden. legt. Alle Krankenkassen bezahlen je Pflegebedarfsstufe einen fixen Beitrag (siehe Tabelle Seite 11).Die Krankenkassen bezahlen nur Beiträge an Pflegeleistungen, die krankheitsbedingt sind. Diese Leis- Die Pflegekosten werden zwischen der pflegebe tungen sind in einem vom Bundesrat genehmigten dürftigen Person, der Krankenversicherung und der
Leistungskatalog (KLV 7) festgelegt. Erfahrungsge - Gemeinde aufgeteilt. mäss fallen etwa 15 % der Leistungen nicht in dieseKategorie, sondern gelten als altersbedingt.
Von den Bruttopflegekosten pro Stufe werden die
Beiträge der Krankenkassen abgezogen. Den Rest
Bei einigen Leistungen ist die Zuordnung eindeutig zahlen die Gemeinden und die versicherten Personen nachvollziehbar: Die Begleitung einer Bewohnerin selbst. Dabei dürfen maximal 20 % des höchsten oder eines Bewohners vom Zimmer zum Speisesaal
Krankenkassenbeitrags auf die Bewohnerinnen und oder ein Spaziergang an der frischen Luft gelten
Bewohnern überwälzt werden. Bei Pflegeleistun zum Beispiel nicht als kassenpflichtige Leistungen. gen im Pflegeheim entspricht dies aktuell einemBei anderen Leistungen ist die Abgrenzung jedoch maximalen Bewohnerbeitrag an die Pflege von vor allem eine juristische Frage.
23 Franken pro Tag (8395 Franken pro Jahr). Zudem gibt es Krankenkassen, die Zusatzversicherungen
Aktivierungs- oder Ausflugsangebote im Pflegeheim für die Langzeitpflege anbieten und dann bei einem
(z. B. Besuch von Veranstaltungen) werden ebenfalls
Pflegeheimeintritt Beiträge leisten. Die Gemeinde durch die Betreuungstaxe abgegolten. Sie helfen übernimmt den Rest der Pflegekosten. den zunehmend eingeschränkten und gebrechlichen
Menschen, auch im hohen Alter ihr Leben möglichst
Die Pflegeheime fordern die Beiträge der Krankenselbstbestimmt zu gestalten und neue Erfahrungen kasse und der Gemeinden direkt ein. Entsprechend zu machen, auch wenn manche Dinge nicht mehr werden diese Beiträge auf der Bewohnerrechnung möglich sind.abgezogen bzw. gutgeschrieben.
Je nach Angebot und Betreuungsintensität fällt die Betreuungstaxe von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich aus.10
Fixe Krankenkassenbeiträge nach Pflegebedarf
Die Krankenkasse übernimmt für die Bewohnenden nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 7, Abs. 1, c) folgende Beiträge der Kosten der
Leistungen (nach Art. 7, Abs. 2) pro Tag: Pflegestufen Bedarf in Minuten
CHF1
- 20
- 60
21 - 40
- 20
41 - 60
- 80
61 - 80
- 40
81 - 100
- 00
101 - 120
- 60
121 - 140
- 20
141 - 160
- 80
161 - 180
- 40
181 - 200
- 00
201 - 220
105.60
12
220 +
115.20
"Die anfallenden Kosten werden für alle Bewohnenden individuell ermittelt und in einem Vertrag geregelt. Das gibt Sicherheit und schafft Vertrauen - für alle
Beteiligten."
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Wer zahlt was?
Pflegeheimrechnung
Bruttoeinkommen
Das Pflegeheim stellt den Bewohnenden monat a. Altersrenten: AHV, Renten aus 2. und 3. Säule lich Rechnung für Hotellerie, Betreuung, Bewohner- Das sind AHV-Rente, Rente der Pensionskasse beteiligung an die Pflegetaxe und gegebenenfalls
(BVG), Erträge aus der persönlichen Vorsorge zusätzlich bezogene Dienstleistungen (gemäss
(Säule 3a und 3b)
Pflegeheimreglement). Die jeweiligen Positionen b. Einkommen, z. B. aus Vermögenswerten werden detailliert aufgeführt. Die Bewohnerin, der
Das sind Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen
Bewohner begleicht die Rechnung mit dem verfüg oder ähnliches baren Einkommen und gegebenenfalls auch mit c. Hilflosenentschädigung dem anzurechnenden Vermögensverzehr und/oder
Siehe Seite 14 "Hilflosenentschädigung
Ergänzungsleistungen sowie mit Zusatzbeiträgen der AHV" der Gemeinden.
Abzüge
Berechnung des verfügbaren Einkommens a. Krankenkassenprämien und andere
Ausgangspunkt für alle wirtschaftlichen Überlegun- Versicherungsprämien gen für einen Pflegeheimaufenthalt oder den Bezug b. Mietausgaben oder Hypothekarzins und von Spitexleistungen ist das verfügbare Einkommen.
Unterhaltskosten für eigene Liegenschaften c. Kosten für Pflege- und BetreuungsleistungenEs berechnet sich wie folgt: Verfügbares Einkommen = Bruttoeinkommen minus Abzüge
12Aufstellung der anfallenden
Pflegeheimkosten
Rechnung
Wird finanziert durch: Bewohner/-in
AHV-/IV-RenteBVG-Rente
Vermögensverzehr
Hotellerietaxe
Hilflosenentschädigung
Ergänzungsleistung
Zusatzfinanzierung Gemeinden
Betreuungtaxe
Sozialhilfe (BL nicht)
zusätzliche Dienstleistungen
Pflegetaxe
Anteil Bewohner/-in
Anteil Krankenkasse
Wird finanziert durch
Anteil Gemeinde
Krankenkasse respektive Gemeinde
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Hilflosenentschädigung
Beiträge an die Pflegeheimder AHV kosten aus dem privaten
Vermögen: Vermögensverzehr
In der Schweiz wohnende Personen können Hilf- Wenn die pflegebedürftige Person Vermögen hat, losenentschädigung geltend machen, wenn sie werden die Pflegeheimkosten mit Beiträgen aus ununterbrochen seit mindestens einem Jahr für dem privaten Vermögen mitfinanziert.alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) regelmässig und erheblich auf
Liegt das Vermögen eines Heimbewohners oder die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernde Pflege einer Heimbewohnerin über der gesetzlich oder persönliche Überwachung benötigen. Die festgelegten Vermögensschwelle, hat er oder sieHilflosenentschädigung ist von Einkommen und keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Für
Vermögen unabhängig.
Einzelpersonen liegt die Vermögensschwelle bei
100 000 Franken, für Ehepaare bei 200 000 Franken.
Die Höhe der Hilflosenentschädigung richtet sich
Dabei werden jedoch der Wert einer selbstbenach dem Grad der Hilflosigkeit. Man unterscheiwohnten Liegenschaft und die damit zusammendet Hilflosigkeit leichten, mittleren und schweren hängenden Hypothekarschulden nicht zum
Grades. Bewohnerinnen und Bewohner eines
Vermögen hinzugezählt. Der Wert einer selbst- Pflegeheims erhalten eine Hilflosenentschädigung bewohnten Liegenschaft wird im Vermögen zum mittleren oder schweren Grades. Die Hilflosen- Steuerwert (bei nicht selbstbewohnt zum entschädigung leichten Grades kann auch bereits
Verkehrswert) angerechnet. Zudem wird bei für die Pflege zu Hause beantragt werden. selbstbewohnter Liegenschaft ein Freibetrag von
300 000 Franken abgezogen, wie in der TabelleSeite 15 bei den Freibeträgen aufgeführt.
Hinweis:
Im Kanton Basel-Landschaft ist die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ausserhalb der Sozialhilfe geregelt. Es besteht daher in der Regel keine
Unterstützungspflicht für Verwandte.
Mehr Informationen: sva-bl.chSuchbegriff: Hilflosenentschädigung der AHV
14Vermögensfreibeträge
Gesetzliche Vermögensfreibeträge
CHF
Alleinstehende
30 000
Ehepaare
50 000
Ehepaare/Alleinstehende ohne
Hilflosenentschädigung in selbstbewohnter Liegenschaft
112 500
Erhöhter Freibetrag
Ehepaare/Alleinstehende mit
Hilflosenentschädigung in selbstbewohnter Liegenschaft
300 000
Ehepaare mit eigener Liegenschaft, ein Ehepartner im Pflegeheim, der andere in der Liegenschaft
300 000
Der Freibetrag des Vermögens, der nicht verzehrt werden muss, beträgt bei alleinstehenden Personen
30 000 Franken, bei Ehepaaren 50 000 Franken. Lebt ein Ehepartner noch im selbstbewohnten Eigentum, erhöht sich der Freibetrag auf 300 000 Franken.
Liegt das Vermögen zwischen der Vermögensschwelle und dem Vermögensfreibetrag, muss der
Heimbewohner, die Heimbewohnerin pro Jahr 10 % des Vermögens (ohne Vermögensfreibetrag) an die
Pflegeheimkosten als Vermögensverzehr bezahlen
(siehe Seite 16).
15
Verwendung des Vermögens
Das Vermögen in Höhe des Freibetrags wird
Schenkungen und übermässiger Vermögensverbrauch nicht für die Finanzierung der Heimrechnung gelten als freiwilliger Vermögensverzicht. Wenn der verwendet.
Anspruch auf Ergänzungsleistungen ermittelt wird, wird der Vermögensverzicht in grossen Teilen zum
Vermögensfreibetrag
Vermögen hinzugerechnet. Die Gemeinde, welche n die durch die Schenkung fehlenden Beiträge an den e g
Ist das Vermögen soweit verbraucht, dass die
Aufenthalt im Pflegeheim vorfinanziert, fordert ö mr
Vermögensschwelle erreicht wird, müssen bis diese bei den Empfängern der Schenkung - auch bei e V zum Vemögensfreibetrag jährlich 10 % des
Kindern oder anderen Verwandten - wieder ein. s e
Vermögens für die Heimrechung verwendet t m werden. as
Tipp: e
GVermögensschwelle
Es lohnt sich, rechtzeitig zu klären, wie die
Beträge aus dem Vermögen an das Pflegeheim
Das Vermögen über der Vermögensschwelle bezahlt werden können. Manche Vermögens
wird vor einem Bezug von Ergänzungsleistunwerte sind zum Beispiel in Immobilien gebungen für die Finanzierung der Heimrechnung den, die vermietet werden können oder verkauft verwendet. werden müssen.
Detaillierte Informationen zu diesen Fragen finden
Sie in den Unterlagen der SVA Basel-Landschaft
(Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im
Kanton) sva-bl.ch, Kontakt siehe Seite 22.
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"Wie ein Heimplatz finanziert wird, darüber kursieren viele
Mythen. Wie's tatsächlich funktioniert, das erklärt Ihnen jedes Heim detailliert und in einem persönlichen Gespräch."
Ergänzungsleistungen zur
AHV (EL) und Zusatzbeiträge der Gemeinden
Manchmal reicht das verfügbare Einkommen nicht
Wenn ein Pflegeheimbewohner, eine Pflegeheimaus, um die Pflegeheimkosten zu decken. Wer mit bewohnerin Ergänzungsleistungen bezieht, wird die den Renteneinkommen den minimalen Lebens- Prämie für die effektive obligatorische Krankenver bedarf nicht decken kann und nur wenig oder kein sicherungspflege (KVG) an seine bzw.ihre Kranken- Vermögen besitzt, hat unter bestimmten Vorauskasse überwiesen, jedoch maximal bis zum Betrag setzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) der kantonalen Durchschnittsprämie, was dazu und auf Zusatzbeiträge der Gemeinden. Diese werführen kann, dass die Krankenversicherung auf das den individuell berechnet.
Das Ziel ist immer, den gesetzliche Minimum zurückgestuft werden muss. minimalen Lebensbedarf zu decken.
Die EL-beziehende Person muss dafür keinen zu sätzlichen Antrag stellen. Der Betrag der obligato- Für Heimbewohner und -bewohnerinnen gilt als rischen Krankenpflegeversicherung gehört zu denLebensbedarf der Teil der Tagestaxe, den sie selbst anerkannten Ausgaben, die bei der Berechnung der bezahlen, d. h. die Hotellerietaxe, die Betreuungs- EL berücksichtigt werden. Bei Ehepaaren, von denen taxe und der Bewohnerbeitrag an die Pflegetaxe.
ein Partner im Pflegeheim lebt, werden die Ergän - Zudem wird ein fixer monatlicher Betrag von zungsleistungen für die Ehegattin und den Ehegat- 360 Franken für persönliche Auslagen (z. B. Kleider, ten einzeln berechnet.
Produkte für die Körperhygiene, Steuern und Versicherungen) angerechnet. Der Kanton Basel- Landschaft hat bei den Ergänzungsleistungen fürBei der Berechnung der EL wird die Einkommens- Personen, die in einem Alterszentrum oder Pflege und Vermögenssituation berücksichtigt, heim leben, eine Obergrenze für die anrechenbare
Einzelheiten siehe Seiten 12-16.
Pflegeheimtaxe eingeführt. Dadurch können Finanzierungslücken entstehen, für deren Deckung die
Gemeinde zuständig ist, in der die Bewohnerin, der Bewohner vor dem Pflegeheimeintritt angemeldet war. Die Gemeinde richtet den Betroffenen
Zusatzbeiträge aus. Die Einzelheiten sind in einem
Reglement der Gemeinde festgehalten.
18
Rückerstattung der
Ergänzungsleistungen und der
Zusatzbeiträge der Gemeinden
Nach dem Tod einer EL-Bezügerin oder eines EL-Be- Auch die Zusatzbeiträge der Gemeinden werden zügers müssen die Erben die in den letzten zehn zulasten des Nachlasses bis zu einem Freibetrag, Jahren bezogenen EL des Erblassers zurückerstatder von der Gemeinde festgelegt ist, von den ten.
Allerdings ist die Rückerstattung nur auf dem
Erben zurückgefordert. Für die Rückerstattung der
Nachlass geschuldet, der den Betrag von 40 000
Zusatzb eiträge der Gemeinden sind die Wohnsitz- Franken übersteigt. Bei Ehepaaren entsteht die gemeinden zuständig. Das Vorgehen ist in deren
Rückerstattungspflicht der Erben erst beim Tod des
Gemeindereglement festgelegt. anderen Ehegatten. Zudem betrifft die Rückerstattungspflicht nur die Ergänzungsleistungen, die ab- Januar 2021 ausgerichtet worden sind.
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Berechnungsbeispiel zur
Finanzierung eines Pflegeheimplatzes im Kanton BL*
Lotta Ludwig, alleinstehend, Pflegestufe 6
Besondere Abklärungen sind nötig bei: (Vermögen knapp unter 100 000 Franken)
- Eintritt in ein Pflegeheim in einem anderen
Vermögen
CHF
- Eintritt in ein Pflegeheim in einer anderen
Vermögen
97 500
- Schenkungen abzüglich Freibetrag
(auch an Kinder und Verwandte) anrechenbares Vermögen
67 500
- Besitz von Liegenschaften
AHV-Rente (Stand 12/2023)
29 400
Vorsorgerente BVG
30 000
Hilflosenentschädigung
(mittleren Grades)
7356
Vermögensverzehr
(10 % des anrechenbaren Vermögens)
6750
Zins aus Sparguthaben
100
Total Einkünfte pro Jahr
73 606
Pflegeheimkosten pro Jahr**
Hotellerietaxe
60 130
Betreuungstaxe
11 860
Pflegetaxe (Stufe 6)
63 145
Taschengeld
4320
Betrag obligatorische
Krankenpflegeversicherung***
7483 minus Anteil Krankenkasse (Stufe 6)
21 024
Total Pflegeheimtaxen pro Jahr
125 914
- U ngeachtet der finanziellen Situation der
Differenzbetrag gedeckt durch Anteil finanziert.
** B asis: Mittelwerte der Pflege heime Kanton BL 2024 der Gemeinden und/oder EL
52 308*** k ant. Durchschnittsprämie der Region 1
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Kontakte
Ansprechpartner für weitere Auskünfte
Auskünfte zu Ergänzungsleistungen (EL)
Alterszentren und Pflegeheime Baselland
SVA Basel-Landschaft curaviva-bl.ch/heime
Hauptstrasse 109 | 4102 Binnignen
T 061 425 25 25 | E-Mail schreiben | sva-bl.ch
Spitexverband Baselland
Hammerstrasse 49 | 4410 Liestal
T 061 903 00 50 | E-Mail schreiben | spitexbl.ch
Informations- und Beratungsstellen der Versorgungsregionen Baselland
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion BL
Amt für Gesundheit / Abteilung Alter
Bahnhofstrasse 5 | 4410 Liestal
T 061 552 70 70 | E-Mail schreiben
22
CURAVIVA Baselland
Parkstrasse 9
4414 Füllinsdorf
T 061 461 57 80 E-Mail schreiben curaviva-bl.ch